Wohnanhänger
Meldungsnummer beim Amt se175t- Status
- Erledigt seit 23.07.2026, 10:58
- Gemeldet am
- 10.07.2026, 07:40
- Was
- Es parkt seit über einer Woche ein Wohnanhänger im reinen Wohngebiet vor einer Einfahrt. Somit wird auch die ausfahrt aus der Einfahrt erschwert, weil die Sicht durch den riesigen Wohnanhänger behindert ist
- Wo
- Werner-Voß-Damm 31, 12101 Tempelhof-Schöneberg
- Kategorie
- Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend.
Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen.
Die Anhänger wurden im Prüfzeitraum bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin