Lärm - Gaststätte
Meldungsnummer beim Amt 8yfn29- Status
- Erledigt - Abgegeben seit 14.09.2026, 15:12
- Gemeldet am
- 11.09.2026, 23:16
- Was
- Es geht um die Solar Bar & Restaurant. Wenn das Restaurant mit Diskothek geöffnet ist (derzeit Montag bis Donnerstag von 18 bis 1 Uhr und Freitag bis Samstag bis 2:00 Uhr), ist in meiner Wohnung durchgehend Musik mit starken Bässen hörbar. Zusätzlich sind regelmäßig Stimmen, Türen, die geöffnet und geschlossen werden, das Verrücken von Möbeln sowie Reinigungsgeräusche (z. B. Staubsauger gegen 2 Uhr nachts) deutlich zu hören. Ich wohne in einem sehr kleinen 1-Zimmer-Wohnung mit Schlafnische. Mein Bett kann nur dort stehen, und das Kopfende grenzt direkt Wand an Wand an einen der Räume des Clubs. Im 16. Stock befindet sich das Restaurant, im 17. Stock der Bar- und Diskothekenbereich mit Musik und DJ. Ich wohne im 17. Stock. Ich habe bereits mehrfach mit der Hausverwaltung, dem Hausmeister und den Betreibern des Restaurants gesprochen. Mir haben die Betreiber gesagt, dass alles schallisoliert sei, die Lärmbelästigung in meiner Wohnung zeigt jedoch das Gegenteil. Der Lärm macht mir das Ausruhen und Schlafen unter der Woche und besonders an den Wochenenden unmöglich.
- Wo
- Stresemannstraße 76, 10963 Friedrichshain-Kreuzberg
Der betroffene Gastronomie-/Clubbetrieb befindet sich in den beiden obersten Etagen (16. und 17.) desselben Gebäudes. Die Lärmstörung tritt innerhalb meiner Wohnung auf, da meine Schlafnische direkt Wand an Wand mit dem Club liegt. Von der Straße aus ist der Lärm nicht hörbar. Selbst im Treppenhaus und in den beiden oberen Etagen des Gebäudes ist er nicht immer wahrnehmbar – in meiner Wohnung ist er jedoch deutlich zu hören. - Kategorie
- Lärm
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Beschwerde wurde zur weiteren Bearbeitung an den Fachbereich belastende Verwaltungsakte weitergeleitet. Eine Rückmeldung erhalten sie vom Fachbereich.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen. Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.