Parkraumbewirtschaftung - Sonstiges
Meldungsnummer beim Amt fnpdoh- Status
- Erledigt seit 10.09.2026, 17:41
- Gemeldet am
- 07.09.2026, 14:39
- Was
- Seit längerer Zeit belegen regelmäßig acht bis neun Fahrzeuge derselben Firma etwa sieben öffentliche Parkplätze in unserer Straße. Dadurch stehen uns Anwohnern kaum noch Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Ich bitte um Prüfung, ob diese dauerhafte Nutzung öffentlicher Parkflächen als Firmenparkplatz zulässig ist oder ob die Firma hierfür eigene Stellplätze beziehungsweise eine Genehmigung benötigt.
- Wo
- Steinmetzstraße 8, 10783 Tempelhof-Schöneberg
Die Firmenfahrzeuge stehen vor Hausnummer 8 und auf den angrenzenden öffentlichen Parkplätzen. - Kategorie
- Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
zugelassene Fahrzeuge dürfen auf öffentlichem Strassenland, sofern keine Einschränkungen bestehen, unbegrenzt abgestellt werden.
Eine Ausnahme wäre, wenn das Fahrzeug beispielsweise eine Verkehrsbehinderung darstellen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin