Sondernutzung - Sonstiges
Meldungsnummer beim Amt 7setfl- Status
- Erledigt seit 11.09.2026, 19:58
- Gemeldet am
- 09.09.2026, 08:54
- Was
- Werbe Flyer an Fahrzeugen
- Wo
- Gontermannstraße 7A, 12101 Tempelhof-Schöneberg
- Kategorie
- Baustellen & Sondernutzung
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) darf Werbematerial auf Straßen unbeschadet sonstiger auf Rechtsvorschriften beruhender Genehmigungs- oder Zustimmungserfordernisse nur verteilt werden, wenn die für die ordnungsmäßige Reinigung zuständige Behörde die Verteilung im Hinblick auf die Sauberkeit der Straßen erlaubt hat. Diese Erlaubnis soll erteilt werden, wenn der Veranstalter sich verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. (Das gilt nicht für Werbematerial, das überwiegend politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken dient)
Das Anbringen von Werbematerial an Fahrzeugen wird jedoch generell nicht erlaubt.
Die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung ist, wegen der Art der Verteilung, nicht gewährleistet. Insofern stellt das Anbringen von Werbematerial an parkenden Fahrzeugen ein Verstoß gegen das Strassenreinigungsgesetz dar. Dieser kann mit einer hohen Geldbuße geahndet werden.
Eine Ahndung dieser Art von Ordnungswidrigkeiten ist dann unmittelbar erfolgversprechendsten, wenn die Personalien der Verteilenden direkt vor Ort ermittelt werden können. Es sollte daher sofort das Ordnungsamt (oder die Polizei) gerufen werden, wenn Sie Personen beobachten, die Werbekarten an Fahrzeuge stecken. Diese Dienstkräfte haben dann die Möglichkeit, die Verursachenden vor Ort festzustellen und den Verstoß zu ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin