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Abfall - Müllablagerung

Meldungsnummer beim Amt qedf9d
Status
Erledigt seit 19.08.2026, 13:44
Gemeldet am
17.08.2026, 12:28
Was
Betreff: Dringende Dienstaufsichts- und Interventionsbeschwerde: Massive, tägliche Verunreinigung und Zweckentfremdung der Grünanlage – Forderung nach proaktiven KontrollenSehr geehrte Damen und Herren,hiermit wende ich mich bezüglich der unhaltbaren Zustände im Park an Sie.Seit geraumer Zeit wird dieser Park täglich durch eine feste Gruppe aus der Obdachlosen- und Suchtszene massiv vermüllt und zweckentfremdet. Es ist mir bewusst und ich begrüße es, dass die Berliner Stadtreinigung (BSR) hier regelmäßig hinterherräumt. Dieser rein reaktive Zustand greift jedoch zu kurz und verschwendet Steuergelder, da die Verursacher keinerlei Konsequenzen spüren und das Fehlverhalten unmittelbar nach der Reinigung fortsetzen.Als zuständige Ordnungsbehörde fordere ich Sie daher auf, das Problem proaktiv und an der Wurzel anzugehen. Ein bloßes „Säubernlassen“ reicht nicht mehr aus. Das Ordnungsamt muss hier im Rahmen der Gefahrenabwehr die Verursacher direkt ansprechen und sanktionieren.Ich begründe dies mit folgenden rechtlichen Ansprüchen:Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 17 Abs. 1 ASOG Bln i.V.m. § 29 Abs. 1 ASOG Bln):Durch das tägliche, vorsätzliche Hinterlassen von teils gefährlichem Müll (Flaschen, Fäkalien, potenziell Konsumutensilien) geht von dieser Gruppe eine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Allgemeinheit, insbesondere für dort spielende Kinder, aus. Das Ordnungsamt ist gemäß § 29 Abs. 1 ASOG Bln ermächtigt und in der Pflicht, zur Abwehr dieser Gefahren Platzverweise gegen die betroffenen Personen auszusprechen.Verstoß gegen das Berliner Straßengesetz (BerlStrG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):Das lagermäßige Verweilen und die massive Vermüllung stellen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, die den Gemeingebrauch der Bürger unzulässig einschränkt. Zudem liegt ein dauerhafter Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz vor.Durchsetzung des Berliner Bußgeldkatalogs für Umweltschutz:Der Berliner Senat hat die Bußgelder für Müllsünder (insb. für das Liegenlassen von Müll und Flaschen) drastisch angehoben. Diese Bußgelder müssen durch Ihre Außendienstmitarbeiter („Müll-Sheriffs“) direkt vor Ort durch Identitätsfeststellungen und Bußgeldbescheide gegen die Verursacher durchgesetzt werden. Die bloße Duldung und das anschließende Aufräumen durch die BSR stellt eine unzulässige Arbeitsverweigerung im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfolgung dar.Ich fordere Sie daher auf:Die Grünanlage ab sofort in die täglichen Schwerpunktkontrollen Ihres allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) aufzunehmen.Die Personen bei Verstößen direkt anzusprechen, Personalien aufzunehmen und Bußgelder zu verhängen.Bei Uneinsichtigkeit konsequent von Platzverweisen nach § 29 ASOG Bln Gebrauch zu machen.Ein öffentlicher Park darf kein rechtsfreier Raum sein, der der Allgemeinheit durch das Verhalten weniger Personen entzogen wird.Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, welche konkreten, proaktiven Maßnahmen Sie zur Behebung dieses Dauerzustands einleiten werden.
Wo
An der Apostelkirche 7, 10783 Tempelhof-Schöneberg
Kleiner park hinter der kirche
Kategorie
Abfall
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln. Es ist nicht für Anzeigen jedweder Art zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin