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Parkraumbewirtschaftung - Blockieren oder Freihalten eines öffentlichen Parkplatzes

Meldungsnummer beim Amt z41g8x
Status
Erledigt seit 14.08.2026, 18:28
Gemeldet am
12.08.2026, 16:12
Was
Späti Betreiber blockiert schon wieder seit Tagen den öffentlichen Parkplatz vor seinem Geschäft, in dem er schrottreife und nicht fahrbereite Motorroller dort abstellt. Nach Rücksprache mit der Polizei ist das Blockieren oder Freihalten eines öffentlichen Parkplatzes mit einem zugelassenen Motorroller ist in Deutschland verboten. Abgestellte Roller dürfen zudem die Regeln zum platzsparenden Parken nicht verletzen oder als reiner Platzhalter missbraucht werden, was in diesem Fall nachweislich geschieht (siehe Foto). Die Zuständigkeit liegt hier eindeutig beim Ordnungsamt, die ein solches Verhalten zu sanktionieren hat.
Wo
Goebenstraße 11, 10783 Tempelhof-Schöneberg
Parkplatz
Kategorie
Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, über das Portal Ordnungsamt-Online können Sie Hinweise und Beschwerden zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum an das Bezirksamt übermitteln (Beispiele: Müll, Straßenschäden). Es ist nicht für Angelegenheiten zu nutzen, die ein sofortiges Einschreiten erfordern (Beispiel: Verkehrsmaßnahmen, Winterdienst, Lärm u.a.). Bei diesen und anderen dringenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes unter der Telefonnummer 030 / 90277 - 4889. Bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. Die Dienstzeiten des Außendienstes sind: Montag bis Freitag von 06:30 bis 22:00 Uhr Samstag und Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr. In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufnummern der Polizei (110) oder der Feuerwehr (112). Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin