Verkehr
Meldungsnummer beim Amt ba3vk1- Status
- In Bearbeitung seit 03.07.2026, 10:33
- Gemeldet am
- 02.07.2026, 10:51
- Was
- Ich wurde heute früh von (vermeintlichen?) Mitarbeitern des Ordnungsamtes aufgefordert, auf der sog. "Rampe" zum Hans-Balluschek-Park vom Priesterweg aus vom Rad abzusteigen. Gern würde ich in diesem Kontext erfahren, auf welcher rechtlichen Basis dies passierte. Das Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" ist bei einem gemeinsamen Rad- und Fußweg ohne Wirkung, da es ja ein Radweg ist. Grundsätzlich nehmen Radfahrer auch auf dem Rad fahrend am Verkehr teil, von Autofahrern wird auch nicht erwartet, dass dieses z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen aussteigen und das Auto schieben (vgl. Urteil Aktenzeichen 5 ORbs 25/23 OLG Hamburg https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001550919 "verkennt es, dass die Betroffene nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen hat."). Ich frage mich daher, welche rechtliche Grundlage dafür vorliegt, ein Absteigen und Schieben von Radfahrern zu verlangen – zumal ein Sinn dahinter auch nicht erkennbar ist, schließlich hält sich seit mehr als 10 Jahren niemand daran und es ist bisher zu keinerlei relevanten Vorkommnissen gekommen; auch das Zusammenspiel mit Fußgängern ist ohne Schwierigkeit. Ich wünschte mir diesen Enthusiasmus bei zugeparkten Kreuzungen insb. in Nebenstraßen, wo ein guter Einblick in den kreuzenden Verkehr regelmäßig (i.S.v. fast nie) nicht möglich ist, da der Mindestabstand zur Kreuzung nicht eingehalten ist. Ebenso werden zugeparkte Radwege so gut wie nie geahndet, obwohl da ebenso ein hohe Sicherheitsgefährdung vorliegt.
- Wo
- Priesterweg 25, 12157 Tempelhof-Schöneberg
Auf der Rampe - Kategorie
- Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und wird dort endbearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin