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Abfall - Bioabfälle

Meldungsnummer beim Amt tpeiyp
Status
Erledigt seit 16.09.2026, 11:20
Gemeldet am
12.09.2026, 11:14
Was
Regelmäßige Verunreinigungen durch Tierfutter. Reste nach der Fütterung von Wildungen, Ratten und Mäusen
Wo
Voltastraße 6, 13355 Mitte
Voltastrasse /Ecke Wattstraße
Kategorie
Abfall
Rückmeldung vom Ordnungsamt Mitte
Die derzeitige Rechtslage lässt eine Ahndung von Wildtieren, hier Vogelwild, nur zu, wenn die Fütterung gegenwärtig festgestellt wird und es hierbei um eine Vogelart entspricht, die nach Landesjagdgesetz entweder eine Ringeltaube, eine Hohltaube, eine Turteltaube oder eine Türkentaube ist. Zu erwähnen ist hierbei, dass für das Landesjagdgesetz Sen UVK zuständig ist. Gemäß Rechtsprechung ist bei der Taubenfütterung nur von einer kurzweiligen Verschmutzung auszugehen, die durch die Nahrungsmittelaufnahme der Tauben beseitigt wird. Eine Ahndung nach BerlStrG oder StrReinG, welches dann in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes gemäß ZustKatOrd fallen würde, ist hierbei nicht möglich.