Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm indoor
Meldungsnummer beim Amt 3eca69- Status
- Erledigt seit 12.08.2026, 17:37
- Gemeldet am
- 08.08.2026, 09:42
- Was
- Im Laden unten ist Musik zu hören, nicht unbedingt laut, aber sie spielen Musik, solange der Laden geöffnet ist, und der Bass ist stark, weil die Decke zwischen uns nicht schallisoliert ist. Das ist eigentlich ihr gutes Recht, aber es scheint, als würden sie die ganze Öffnungszeit über Musik spielen. Wir haben gestern, vorgestern und eigentlich jeden Tag mit ihnen gesprochen. Heute bei Öffnung um 9 Uhr waren Musik und Bass laut, und das geht bis jetzt so weiter, den ganzen Tag über. Wir haben ihnen vorgeschlagen, eine kleine Musikbox ohne Bass zu kaufen. Das haben sie getan, aber es gab trotzdem Störungen. Jetzt kommt die Störung von der größeren Musikanlage. Ich bitte Sie, konsequent mit ihnen umzugehen, denn sie reagieren zwar immer freundlich, stellen die Musik aber nach einer halben Stunde wieder auf die alte Lautstärke zurück. Allein gestern haben wir sie viermal von unserer Wohnung aus angesprochen, und sie sagten jedes Mal “ja, ja, wir kümmern uns darum”, aber es hat sich nichts geändert. Und heute bin ich wieder durch den Lärm des Basses aufgewacht. Vielen Dank.
- Wo
- Neue Bahnhofstraße 6, 10245 Friedrichshain-Kreuzberg
Svennis Nacht Shop - Kategorie
- Lärm
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.