Straßenaufsicht - Sonstiges
Meldungsnummer beim Amt io51tt- Status
- Erledigt seit 27.07.2026, 13:28
- Gemeldet am
- 25.07.2026, 10:09
- Was
- Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine dringende Überprüfung der aktuellen Baustelleneinrichtung im Bereich Martin-Luther-Straße 58. Heute Morgen konnte ich beobachten, wie Mitarbeiter einer Baustelle Verkehrszeichen, die zuvor auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt waren, abgebaut und auf diese Straßenseite umgesetzt haben. Dieser Vorgang dauerte nur wenige Minuten. Auf den Verkehrszeichen ist als Beginn der Haltverbotsregelung der 22. Juni angegeben. Tatsächlich wurden die Schilder jedoch erst heute auf diese Straßenseite versetzt. Dadurch standen mehrere Fahrzeuge plötzlich im Haltverbot, obwohl sich die Beschilderung zuvor an einer anderen Stelle befand. Zusätzlich wurde damit begonnen, den öffentlichen Straßenraum aufzubrechen sowie Baumaterialien und Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Parkflächen und Verkehrsflächen zu lagern. Es stellt sich die Frage, ob hierfür sämtliche erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Ich bitte daher um Prüfung insbesondere folgender Punkte: * Liegt eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO für diese Verkehrsführung und die Umsetzung der Verkehrszeichen vor? * Liegt eine erforderliche Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes vor? * Entspricht die tatsächliche Aufstellung der Verkehrszeichen der genehmigten Verkehrszeichenplanung? * Ist das kurzfristige Umsetzen von Haltverbotsschildern auf eine andere Straßenseite zulässig? * Ist die Nutzung öffentlicher Parkflächen zum Abstellen von Baumaterialien und Baustelleneinrichtungen genehmigt? Nach meinem Kenntnisstand dürfen Arbeiten, die Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben, erst nach Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durchgeführt werden. Ebenso bedarf die Nutzung öffentlichen Straßenlandes für Baustellen regelmäßig einer Sondernutzungserlaubnis. Die Verkehrszeichen müssen entsprechend der behördlichen Anordnung aufgestellt werden. Ich bitte daher um eine zeitnahe Kontrolle vor Ort, da der Eindruck entsteht, dass Verkehrszeichen kurzfristig umgesetzt und öffentliche Verkehrs- und Parkflächen in Anspruch genommen werden, ohne dass für Außenstehende erkennbar ist, ob dies von einer entsprechenden Genehmigung gedeckt ist. Für eine Rückmeldung über das Ergebnis Ihrer Prüfung danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Robert Kellner
- Wo
- Martin-Luther-Straße 58, 10779 Tempelhof-Schöneberg
- Kategorie
- Straßenaufsicht
Rückmeldung vom Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
die Situation wurde geprüft. Ein Handlungsbedarf wurde nicht festgestellt. Eine Genehmigung liegt vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Strassen- und Grünflächenamt
Fachbereich Strassenverkehrsbehörde