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Wiederholtes parken auf dem Gehweg

Meldungsnummer beim Amt 1czcx
Status
Erledigt seit 15.01.2026, 12:22
Gemeldet am
15.01.2026, 11:12
Was
Die Dame mit dem Audi A5 Cabrio, amtl. Kennzeichen B-SM6661 bzw. mit ihrem anderen weißen Audi A5 Cabrio parkt regelmäßig, zwischen bringen und abholen ihres Angehörigen in das gegenüberliegende Seniorenheim, für mehrere Stunden auf dem Gehweg. Mittlerweile ist es bereits so, dass vorbeilaufende Passanten bei uns (Hausnummer 21) klingeln und uns auffordern, unser Auto wegzufahren. Es ist aber nicht unser Auto. Am 15.1.26 stand das Auto von circa 8:00 Uhr bis circa 10:00 Uhr an dieser Stelle. Ich habe sie telefonisch informiert. Als jemand vorbei kam, war das Auto aber leider schon weg. Bitte kommen Sie hier regelmäßig kontrollieren bzw. Strafen den Halter des Kfz auf dem Foto im Rahmen ihrer Möglichkeiten ab. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich eine Strafanzeige bei der Polizei erstellen soll oder ob sie das so machen können. Das muss hier ein Ende haben. Alle Besucher und Lieferanten des Seniorenheim parken regelmäßig an dieser Stelle auf dem Gehweg. Besonders bei Eis und Schnee ist dann unser geräumten Gehweg nicht verfügbar und man muss auf die Straße ausweichen, um daran vorbeizukommen.
Wo
Geibelstraße 21, 12305 Tempelhof-Schöneberg
Kategorie
Verkehr & Parken

Verlauf

  1. Gemeldet 15.01.2026
  2. Vom Amt erledigt 15.01.2026 · am selben Tag

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 18.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Anzeige erstatten (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) Insbesondere wenn Sie durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen. Notwendige Angaben für die Anzeigenerstattung bei Halt- und Parkverstößen Sie können die nachstehenden Punkte als Vorlage für eine Übermittlung auf dem Postweg oder per E-Mail nutzen. Ihre E-Mail richten Sie bitte an anzeige@bowi.berlin.de. Anzeigende/Anzeigender = Zeugin/Zeuge: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse 1. Weitere Zeugen: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer 2. Tatörtlichkeit: PLZ, Straße, Hausnummer oder Kreuzung/Einmündung, Nummer der Laterne oder des Straßenbaums oder sonstige geeignete Angaben 3. Tatzeit(en)/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit 4. Angaben zum Fahrzeug, das falsch gestanden hat: Amtliches Kennzeichen (bei ausländischen Fahrzeugen auch die Nationalität), Fahrzeughersteller und –typ, Farbe, Fahrzeugart (z. B. PKW, Kleintransporter, LKW, Anhänger) 5. Angaben zum Verkehrsverstoß: Bitte benennen Sie möglichst eine vorhandene Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung und fügen Sie aussagekräftige Fotos bei. Darauf sollten das Fahrzeug und die relevanten Verkehrszeichen ersichtlich sein (z. B. Radwege können mit oder ohne Verkehrszeichen angelegt sein). Bei der Unterschreitung von Mindestabständen (z. B. Parken 5m vor oder hinter Kreuzungen/Einmündungen) sollten Sie die tatsächlichen Abstände im Zweifel ausmessen und notieren. Wie lange haben Sie die Zuwiderhandlung (ohne Unterbrechung) beobachtet und befand sich die Fahrerin oder der Fahrer im oder am Fahrzeug? 6. Angaben zu einer konkreten Verkehrsbehinderung oder -gefährdung: Wurden Sie oder andere Personen (z. B. Zeugen unter 2.) durch den Verstoß konkret behindert oder gefährdet und wenn ja, wie? Bitte übernehmen Sie auch die folgende Erklärung in Ihre Nachricht: Meine oben gemachten Angaben einschließlich meiner Personalien sind zutreffend und vollständig (§111 OWiG). Mir ist bewusst, dass ich als Zeugin oder als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage (§ 57 und § 161a StPO i. V. m. § 46 OWiG) und auch zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet bin. Vorsätzlich falsche Angaben zu angeblichen Ordnungswidrigkeiten können eine Straftat (§ 164 StGB) darstellen. Weitere Bearbeitung privater Anzeigen In der Bußgeldstelle werden die Eingänge mit jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob aufgrund der Anzeigen jeweils ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Jahresverlauf schwanken sowohl die Anzeigenzahlen als auch die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Ressourcen. Wenn die Anzeige per E-Mail in ein Verfahren mündet, werden sämtliche Angaben aus der Nachricht einschließlich möglicher beigefügter Fotos medienbruchfrei und ressourcenschonend in die elektronische Akte der Bußgeldstelle übernommen. Dieser Text wurde von der Berliner Polizei übernommen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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