Lärm - sehr laute Musik
Meldungsnummer beim Amt 3bahz5- Status
- Erledigt seit 21.04.2026, 09:28
- Gemeldet am
- 17.04.2026, 17:56
- Was
- Sehr basslastige und laute Musik auf der Wiese westlich vom Gleisdreieckpark
- Wo
- Friedrichshain-Kreuzberg
Gleisdreieckpark Möckernstrasse, westlich vom Spielplatz Möckernstrasse - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 17.04.2026
- Vom Amt erledigt 21.04.2026 · nach 4 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 18.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bedauerlicherweise reichen die gemachten Angaben nicht aus, um einen Verstoß gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin nachzuweisen.
Für die gerechtfertigte Ahndung einer Ordnungswidrigkeit muss eine objektiv unzumutbare Lärmbelästigung mit einer genauen Bezeichnung der Art des Lärms zu einer bestimmten Tatzeit nachgewiesen sein. Unerlässlich hierzu sind unabhängige Zeugenaussagen bzgl. jeder Tat und Tatzeit. Aussagen durch Personen der betroffenen Haushaltsgemeinschaft allein, sind hierbei leider nicht ausreichend, um einen Tatnachweis im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes zweifelsfrei führen zu können.
Zusammengefasst sind bis auf den Namen des Verursachers folgende Angaben unbedingt nötig:
- (vollständiger Name der Lärmverursacherin)
- konkreter Tattag, Tatort und Tatzeit
- Art des Lärms
- Angabe von weiteren Zeugen (Nachbarn, Polizei, Ordnungsamt) für die konkret genannten Zeiten.
Bei akuten Lärmbelästigungen wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstags und Sonntags von 10:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Bei Feststellung des Lärms durch Ordnungsamt/Polizei, bitten wir auf eine Anzeigeaufnahme zu bestehen, da den Aussagen der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter*innen eine besondere Zeugenfunktionalität zukommt. Die vorliegenden Lärmbelästigungen können zum einen bestätigt und zum anderen den/die konkreten Lärmverursacher/in zweifelsfrei festgestellt und die Personalien aufgenommen werden. Diese Angaben sind für die weitere Verfolgung/Ahndung einer Ordnungswidrigkeit von Bedeutung.
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