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Sondernutzung - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt 3j908x
Status
Erledigt seit 05.07.2026, 14:18
Gemeldet am
03.06.2026, 06:49
Was
Anhänger (14 Tage)
Wo
Rothariweg 15, 12103 Tempelhof-Schöneberg
Zw. 15-17
Kategorie
Baustellen & Sondernutzung
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend. Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen. Bei den Anhängern wurde ein Verstoß gegen § 12 StVO festgestellt. Diese werden durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Magazinstr. 5, 10179 Berlin, abschließend geahndet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin