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Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor

Meldungsnummer beim Amt 6ufdkx, e3u3k1
Status
Erledigt seit 08.06.2026, 18:35
Gemeldet am
03.06.2026, 20:43
Was
und verursachen durch laute Gruppenbildungen sowie Telefonate über Lautsprecher fortlaufend erhebliche Ruhestörungen - auch während der gesetzlichen Nachtruhe. ________________________________ Seit geraumer Zeit wird das Gelände rund um den Zugang zur Viktoria Garage als permanenter, gewerblicher Aufenthaltsort für Fahrer der Plattform 'Bolt' zweckentfremdet. Es kommt täglich zu massiven Missständen: Die Personen lagern unbefugt auf privatem Mobiliar (Tischen und Stühlen) der Anwohner. Da vor Ort keine sanitären Anlagen existieren, wird regelmaßig und ungeniert an die umliegenden Hauswände und Mauern uriniert (Sachbeschädigung/Wildpinkeln). Zudem hinterlassen die Personen erhebliche Mengen an Müll (Getränkeflaschen, Plastikbecher, Zigarettenkippen, Verpackungen) und verursachen durch laute Gruppenbildungen sowie Telefonate über Lautsprecher fortlaufend erhebliche Ruhestörungen - auch während der gesetzlichen Nachtruhe. Da der Garagenbetreiber trotz Beschwerden nicht einschreitet, wird um dringende Kontrolle durch das Ordnungsamt gebeten.
Wo
Schmiedehof 17, 10965 Friedrichshain-Kreuzberg
Direkt am/vor dem Zugang zur Viktoria Garage. Die Personen lagern auf dem dortigen Privatgelände der Wohnanlage
Kategorie
Lärm
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet. Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden. Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung. Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen. Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge. Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.