Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt 7c70n5- Status
- Erledigt seit 02.07.2025, 17:04
- Gemeldet am
- 29.06.2025, 22:42
- Was
- Sehr geehrte Damen und Herren, Ich reiche hiermit eine formelle Beschwerde wegen wiederkehrender nächtlicher Lärmbelästigung aus dem Park gegenüber Stralauer Platz 38–39 (Parkbereich), 10243 Berlin ein, von der über 50 Wohnungen und hunderte Anwohner betroffen sind. Seit einigen Jahren, an vielen Nächten – insbesondere im Sommer und während des Oktoberfests – zwischen ca. 21:00 und 03:00 Uhr, ertönt laute Musik, Geschrei und gelegentlich Glasbruch, was die geschützte Nachtruhe (22:00–06:00) massiv stört. Ich informiere regelmäßig die örtliche Polizeiwache Ostbahnhof, die dann die Gruppen zerstreut. Zusätzlich leistet das Schulz Hotel einen Beitrag, indem es seine Gäste gezielt in den Park lenkt statt auf dem Hotelgelände. Der Sage Club auf der anderen Flussseite trägt ebenfalls mit lauter Musik bei (obwohl er inzwischen meist um 22 Uhr schließt). Bei 35 °C müssen wir alle Fenster offen lassen – mit unserem kleinen Baby ist die Situation schlicht untragbar. Wir sehen uns gezwungen, wegen Gesundheits- und Schlafproblemen umzuziehen. Als Lösungen regen wir an: Parkbeleuchtung, “Nachtruhe”-Schilder oder eine Begrenzung des Parkzugangs zu installieren, um laute Ansammlungen zu verhindern. Bitte prüfen Sie den Vorgang dringend und ergreifen Sie dauerhafte Maßnahmen (Verwarnungen, Bußgelder, Anordnungen), damit die Nachtruhe künftig eingehalten wird und Familien wieder ungestört schlafen können.
- Wo
- Stralauer Platz 38, 10243 Friedrichshain-Kreuzberg
38-Park - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 29.06.2025
- Vom Amt erledigt 02.07.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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