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Verkehr - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt 85dxc1
Status
Erledigt - Abgegeben seit 25.11.2025, 10:06
Gemeldet am
25.11.2025, 09:52
Was
Behinderung der Fußgänger durch abgestellten E-Scooter in einem vom Anbieter als No-Parking ausgewiesenen Bereich.
Wo
Wernitzer Straße 40, 12621 Marzahn-Hellersdorf
Ecke Waldenburger
Kategorie
Verkehr & Parken

Verlauf

  1. Gemeldet 25.11.2025
  2. An eine Firma weitergeleitet (Datum unbekannt)
  3. Ausgang unbekannt Das Amt hat den Vorgang abgeschlossen; eine Rückmeldung von der Firma, ob es erledigt ist, liegt nicht vor.

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
ich bestätige den Eingang Ihrer Meldung vom 25.11.2025 in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle vom Ordnungsamt und verstehe Ihre Verärgerung. Ein Elektroroller darf normalerweise überall dort abgestellt werden, wo das Parken von Fahrrädern erlaubt ist (vgl. § 11 Abs. 5 eKFV). Das bedeutet: Er darf normalerweise auf dem rechten Rand der Fahrbahn abgestellt werden gem. § 12 Abs. 4 StVO. Dies ist allerdings nachts verboten, sofern sie unbeleuchtet stehen gelassen werden (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 3 StVO). Darüber hinaus ist dies normalerweise auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zulässig. Dabei muss es sich in der Regel um den rechten Gehweg handeln. In Einbahnstraßen ist das Abstellen auf beiden Seiten erlaubt (vgl. § 12 Abs. 4a StVO). Dies setzt allerdings voraus, dass durch das Abstellen des E-Scooters keine Fußgänger behindert werden. Aufgrund dessen sollte der E-Scooter ganz an der Seite des Gehweges abgestellt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Fußgänger noch gut den Gehweg passieren können. Dies ist insbesondere bei schmalen Bürgersteigen bedenklich, die von vielen Leuten benutzt werden. Da auf eine E-Mail nicht zeitnah reagiert werden kann, ist sie ungeeignet für die Meldung von Falschparkern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im akuten Behinderungsfall, sich telefonisch an die Koordination des Außendienstes zu wenden. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90293 - 6500 Montag bis Freitag von 06:00 bis 21:00 Uhr, sowie Samstag von 10:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Solche Meldungen werden an die betreffende Betreiberfirma weitergeleitet, mit der Aufforderung für die ordnungsgemäße Nutzung Sorge zu tragen. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Stadtbezirkes mehr Möglichkeiten für Mobilität zu geben, damit Berlin lebenswerter wird und die Stadt ihre Klimaziele erreicht. Damit dieses Ziel nicht durch Unordnung und wildes Parken unterlaufen wird, sind wir bestrebt, die nicht ordnungsgemäße Nutzung zu verhindern.

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