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Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt 92ykn5
Status
Erledigt seit 07.02.2025, 14:20
Gemeldet am
15.11.2024, 14:25
Was
Unsere Kindertagesstätte hat vor der Tür ein eingeschränktes Halteverbot für die Zeit von 7:00-9:00 und von 14:00-17:00 Uhr. Leider wird das Halteverbot zu diesen Zeiten permanent missachtet. Diese Zeiten sind insbesondere am Morgen für den reibungslosen Kitabetrieb (Fast 200 Kinder) notwendig für Versorgerfahrzeuge wie die Stadtreinigung, Lebensmittel- Lieferanten und die Entsorgung vom Fettabscheider. Bei dem Fettabscheider haben wir das Problem das das Fahrzeug einen Schlauch hat der in unseren Keller zum Fettabscheider muss. Wenn das Fahrzeug nicht vor der Kita stehen kann, fährt der Entsorger unverrrichteter Dinge wieder weg und stellt uns dafür pro Termin mit 165€ in Rechnung. Das ist die letzten zwei Male der Fall gewesen und wir können der Entsorgung zu der wir gesetzlich verpflichtet sind nicht nachkommen und müssen die Kosten dafür trotzdem tragen. Wir möchten Sie darum bitten, dass Halteverbot vor der Kita regelmäßig zu kontrolieren damit auch bei den Autofahrern klar wird, dass es sich hier um ein eingeschränktes Haltverbot handelt, dass nicht grundlos besteht.
Wo
Manfred-von-Richthofen-Straße 31, 12101 Tempelhof-Schöneberg
Kindertagesstätte
Kategorie
Verkehr & Parken

Verlauf

  1. Gemeldet 15.11.2024
  2. Vom Amt erledigt 07.02.2025 · nach 84 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 23.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihren Hinweis. Diesen haben wir zum Anlass genommen, den Sachverhalt durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (Außendienst) vor Ort überprüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Kontrollen durch unseren Außendienst sind abgeschlossen. Es wurden diverse Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt. Diese werden durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Magazinstr. 5, 10179 Berlin, abschließend geahndet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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