Abfall - Sonstiges
Meldungsnummer beim Amt 9ojta9, uulloh- Status
- Erledigt seit 13.10.2025, 12:41
- Gemeldet am
- 12.10.2025, 12:01
- Was
- Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich erneut mit einer dringenden Beschwerde an Sie. Entlang der Frobenstraße (gegenüber des Kindergartens, entlang des Wohngebäudes) kommt es fortlaufend zu Vermüllung, offenem Drogenkonsum, Lärmbelästigungen sowie zur Ablagerung von Drogenabfällen und Sperrmüll. Trotz wiederholter Meldungen ist bislang keine nachhaltige Besserung eingetreten. Die Situation stellt eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 ASOG Bln) sowie eine Verunreinigung öffentlicher Flächen (§ 3 Berliner Straßengesetz, § 117 OWiG – Ordnungswidrigkeiten wegen Verunreinigung öffentlicher Orte) dar. Ich fordere daher: 1. Die sofortige Entfernung sämtlicher Drogenabfälle, Spritzen, Sperrmüll und sonstigen Mülls entlang der betroffenen Bereiche. 2. Eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle durch das Ordnungsamt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Hygiene. 3. Die Entfernung bzw. Verlegung der öffentlichen Toilette, die sich als dauerhafter Anziehungspunkt für Drogenkonsum und -handel erwiesen hat. 4. Konsequentes Vorgehen gegen unbefugte Hausierungen und Lagerungen auf öffentlichem Grund (§ 11 Abs. 1 Berliner Straßengesetz, Nutzung öffentlicher Flächen). Die aktuelle Situation ist insbesondere im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zu einem Kindergarten und mehreren Wohnhäusern unzumutbar und gesundheitsgefährdend. Ich bitte daher um unverzügliche Maßnahmen sowie eine Rückmeldung zu den eingeleiteten Schritten.
- Wo
- Frobenstraße 1, 10783 Tempelhof-Schöneberg
Entlang der Frobenstrasse - Kategorie
- Abfall
Verlauf
- Gemeldet 12.10.2025
- Vom Amt erledigt 13.10.2025 · nach 1 Tag
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der von Ihnen benannte Missstand befindet sich auf einer Privatfläche. Hier ist ein Eingreifen des Ordnungsamtes aufgrund der Zuständigkeitsreglungen nicht möglich
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
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