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Schild und Betonpoller blockieren Gehweg

Meldungsnummer beim Amt bqx75t
Status
Erledigt - Abgegeben seit 01.06.2026, 16:21
Gemeldet am
24.05.2026, 12:13
Was
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich eine erhebliche und unzulässige Verkehrsbehinderung auf dem Gehweg. Mitten auf dem Gehweg wurde ein Schild mit der Aufschrift „Fußgänger bitte andere Gehwegseite benutzen“ aufgestellt. Direkt daneben befindet sich zudem ein massiver Betonpoller. Beide Elemente zusammen verengen den ohnehin schon schmalen Gehweg massiv und blockieren den Durchgang teilweise. Der Gehweg ist dahinter vollständig frei und passierbar – es gibt keine erkennbare Baustelle oder Gefahrenstelle, die eine Sperrung rechtfertigt. Der Poller und das Schild stellen somit selbst eine unzulässige Behinderung gemäß § 32 StVO dar und bilden insbesondere bei Dunkelheit eine gefährliche Stolperfalle für Fußgänger, Menschen mit Sehbehinderung, Kinderwagen oder Rollstühle. Ein Foto zur Verdeutlichung der Situation ist beigefügt. Ich bitte um zeitnahe Prüfung und Entfernung dieser Hindernisse aus dem öffentlichen Straßenraum. Mit freundlichen Grüßen Dr. Alexander Lehmann
Wo
Markgrafenstraße 10, 12105 Tempelhof-Schöneberg
Kategorie
Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihren Hinweis. Sachlage per Mail erörtert. Mit freundlichen Grüßen Ihr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Straßen