Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt bxrvup- Status
- Erledigt seit 01.08.2025, 19:34
- Gemeldet am
- 29.07.2025, 23:12
- Was
- ich möchte Sie höflich auf ein wiederkehrendes Problem aufmerksam machen, das meine Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Das Restaurant Umami, das sich direkt unter meiner Wohnung befindet, verursacht regelmäßig nach 22 Uhr erhebliche Lärmbelästigungen. Die Musik im Innenbereich ist oft noch deutlich hörbar, und auch die Lautstärke der Gäste (hier auch vom Restaursnt Knofi), die sich vor dem Eingang oder auf der Terrasse aufhalten, ist zu dieser Uhrzeit sehr störend. Ich bitte Sie daher, Maßnahmen zu ergreifen, um die nächtliche Ruhe gemäß den geltenden Vorschriften einzuhalten. Was besonders frustrierend ist: Jedes Mal, wenn wir uns beschweren, wird so getan, als sei es das erste Mal, dass das Problem zur Sprache kommt. Dieses Verhalten ist nicht nur enttäuschend, sondern auch ermüdend. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine baldige Lösung des Problems. Mit freundlichen Grüßen
- Wo
- Bergmannstraße 97, 10961 Friedrichshain-Kreuzberg
Larmbelastung - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 29.07.2025
- Vom Amt erledigt 01.08.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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