Abfall - Bioabfälle
Meldungsnummer beim Amt bz74ap- Status
- Erledigt seit 16.03.2026, 11:44
- Gemeldet am
- 13.03.2026, 17:18
- Was
- Es handelt sich um ausgestreutes Taubenfutter, dass Taubn exorbitant vermehren lässt und jede Menge Ratten.
- Wo
- Feurigstraße 34, 10827 Tempelhof-Schöneberg
gegenüber der Kneipe Otto Schruppke - Kategorie
- Abfall
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ein Fütterungsverbot für Tauben gibt es in Berlin nicht. Grundsätzlich gilt das Füttern von Vögeln als «sozialadäquat» und ist weit verbreitet.
Erst eine allzu ausufernde Fütterung auf öffentlichem Straßenland würde eine Eingriffsgrundlage darstellen, wenn eine (gesetzlich verbotene) Verschmutzung vorliegt. Das heißt aber auch, dass so viel Futter ausgelegt wird, dass dieses nicht einigermaßen zeitnah „weggefuttert“ wird. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die verursachende Person muss außerdem direkt beim Auslegen des Futters angetroffen und überführt werden, was üblicherweise die größte Schwierigkeit darstellt.
Eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage ist dem Ordnungsamt als Exekutive übrigens nicht möglich, dies obliegt allein den gesetzgebenden Organen. Als Bürger oder Bürgerin können Sie den Wunsch nach Gesetzesänderungen beispielsweise an den Petitionsausschuss oder an Politikerinnen und Politiker persönlich herantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin