Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt ci00zl- Status
- Erledigt seit 02.07.2025, 16:23
- Gemeldet am
- 28.06.2025, 20:41
- Was
- Fast jeden Abend sitzen Leute auf dem ungesicherten Dach (lediglich Fluchtweg für DG-Wohnungen) des Hauses Kinzigstr.41. Dachzugang über Hinterhaus Quergebäude über Aufzug und dann Wendeltreppe für jeden möglich. Die zuständige Hausverwaltung (https://hv-magen.de) hat trotz mehrfacher Hinweise bisher nichts unternommen und trifft keine Vorkehrungen gegen den unbefugten Zutritt. Die Polizei hat das Dach schon mehrfach räumen müssen, dies wurde auch der Hausverwaltung mitgeteilt. Bisher hat sie nicht dafür gesorgt, dass die Zugänge mit einem Alarm gesichert werden und der Zugang Unbefugter verhindert wird.
- Wo
- Kinzigstraße 41, 10247 Friedrichshain-Kreuzberg
Dachzugang ungesichert - jeder kann das ungesicherte Dach betreten - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 28.06.2025
- Vom Amt erledigt 02.07.2025 · nach 4 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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