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Parkraumbewirtschaftung - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt d9uo1
Status
Erledigt seit 23.06.2026, 06:59
Gemeldet am
27.04.2026, 09:44
Was
Der Hänger steht jetzt seit 3! Wochen unbewegt. Außerdem steht das Auto des selben Halters 3 Meter dahinter, so daß dieser Raum nicht genutzt werden kann. Auch schon seit 2 Wochen. Das ist soo asozial bei dieser Parkplatznot. Der Hänger steht im Parkverbot, hat keinen Zweck und blockiert Parkraum. Wo sind wir hier eigentlich? MfG
Wo
Konradinstraße 4, 12105 Tempelhof-Schöneberg
Kategorie
Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend. Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen. Bei den Anhängern wurde ein Verstoß gegen § 12 StVO festgestellt. Diese werden durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Magazinstr. 5, 10179 Berlin, abschließend geahndet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin