Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt er5q81- Status
- Erledigt seit 02.07.2025, 18:17
- Gemeldet am
- 29.06.2025, 01:37
- Was
- Lärm - Gaststätte Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich eine Lärmbeschwerde über das Lokal Bar „Hirsch“ einreichen, das sich in der Kopernikusstraße 3, 10243 Berlin befindet. In den Nächten vom 27.06. auf den 28.06. sowie vom 28.06. auf den 29.06.2025 kam es jeweils ab ca. 00:30 Uhr zu erheblicher Lärmbelästigung. Aus dem Lokal war sehr laute Musik mit starkem Bass deutlich hörbar, selbst bei geschlossenen Fenstern. Zusätzlich hielten sich zahlreiche Gäste vor dem Eingang auf, wobei es regelmäßig zu lautem Lachen, Rufen und Gesprächen kam. Diese Situation tritt regelmäßig an Wochenenden, insbesondere freitags und samstags, nach 23:00 Uhr auf und stört massiv die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner. Ich bitte Sie daher, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten zu kontrollieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, E. A. @gmail.com
- Wo
- Kopernikusstraße 3, 10243 Friedrichshain-Kreuzberg
Hirsch - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 29.06.2025
- Vom Amt erledigt 02.07.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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