Parkraumbewirtschaftung - Parkgebühren
Meldungsnummer beim Amt fyergh- Status
- Erledigt seit 26.02.2026, 10:50
- Gemeldet am
- 24.02.2026, 07:21
- Was
- Schwarzer Motorroller blockiert seit Wochen unbewegt einen Parkplatz vor dem Späti. Rechtslage: Ein Motorroller, der wochenlang einen gebührenpflichtigen Parkplatz blockiert, stellt eine unzulässige Nutzung des öffentlichen Raums dar, auch wenn es sich um ein kleines Fahrzeug handelt. Öffentliche Parkplätze sind für den fließenden und ruhenden Verkehr gedacht, nicht als Dauerabstellplatz. Das wochenlange Parken, insbesondere ohne gültigen Parkschein, ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Ordnungsamt ist die zuständige Behörde, um Dauerparker zu entfernen. Das Fahrzeug kann, besonders im Wiederholungsfall oder bei Beeinträchtigung, abgeschleppt werden. BITTE JETZT HANDELN UND KEINE WEITEREN AUSFLÜCHTE HIER VERÖFFENTLICHEN!
- Wo
- Goebenstraße 11, 10783 Tempelhof-Schöneberg
- Kategorie
- Verkehr & Parken
Verlauf
- Gemeldet 24.02.2026
- Vom Amt erledigt 26.02.2026 · nach 2 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 18.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie hatten mitgeteilt, dass ein Fahrzeug scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würde.
Zugelassene Fahrzeuge dürfen auf öffentlichem Strassenland, sofern keine Einschränkungen bestehen, unbegrenzt abgestellt werden.
Motorroller erhalten keine Vignetten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
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