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Parkraumbewirtschaftung - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt g8m9a9
Status
Erledigt seit 11.04.2026, 17:12
Gemeldet am
14.03.2026, 08:13
Was
Bitte dieses Hindernis beseitigen. Der Hänger steht halb auf der Straße, so dass man davor nicht parken kann. Wild West seit Jahren mit diesem Ärgernis. Kann der sich alles erlauben? Danke
Wo
Konradinstraße 4, 12105 Tempelhof-Schöneberg
Kategorie
Verkehr & Parken
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend. Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen. Die Anhänger wurden im Prüfzeitraum bewegt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin