Zur Karte

Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor

Meldungsnummer beim Amt ga9im9
Status
Erledigt seit 21.04.2026, 09:26
Gemeldet am
17.04.2026, 17:01
Was
Seit ca. 16:00 Uhr kommt es im Innenhof der Gitschiner Straße 78, 10969 Berlin, erneut zu massiver Lärmbelästigung. Es wird sehr laute Musik abgespielt, die den gesamten Hof beschallt. Zusätzlich werden Arbeiten an Fahrrädern durchgeführt. Die Person singt und pfeift lautstark mit. Die Lautstärke ist so hoch, dass eine Nutzung des Balkons nicht möglich ist und selbst bei geschlossenen Fenstern eine deutliche Lärmbelastung besteht. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern um eine wiederkehrende Situation über mehrere Tage.
Wo
Gitschiner Straße 78, 10969 Friedrichshain-Kreuzberg
Hof
Kategorie
Lärm
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bedauerlicherweise reichen die gemachten Angaben nicht aus, um einen Verstoß gegen das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin nachzuweisen. Für die gerechtfertigte Ahndung einer Ordnungswidrigkeit muss eine objektiv unzumutbare Lärmbelästigung mit einer genauen Bezeichnung der Art des Lärms zu einer bestimmten Tatzeit nachgewiesen sein. Unerlässlich hierzu sind unabhängige Zeugenaussagen bzgl. jeder Tat und Tatzeit. Aussagen durch Personen der betroffenen Haushaltsgemeinschaft allein, sind hierbei leider nicht ausreichend, um einen Tatnachweis im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes zweifelsfrei führen zu können. Zusammengefasst sind bis auf den Namen des Verursachers folgende Angaben unbedingt nötig: - (vollständiger Name der Lärmverursacherin) - konkreter Tattag, Tatort und Tatzeit - Art des Lärms - Angabe von weiteren Zeugen (Nachbarn, Polizei, Ordnungsamt) für die konkret genannten Zeiten. Bei akuten Lärmbelästigungen wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstags und Sonntags von 10:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung. Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. Bei Feststellung des Lärms durch Ordnungsamt/Polizei, bitten wir auf eine Anzeigeaufnahme zu bestehen, da den Aussagen der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter*innen eine besondere Zeugenfunktionalität zukommt. Die vorliegenden Lärmbelästigungen können zum einen bestätigt und zum anderen den/die konkreten Lärmverursacher/in zweifelsfrei festgestellt und die Personalien aufgenommen werden. Diese Angaben sind für die weitere Verfolgung/Ahndung einer Ordnungswidrigkeit von Bedeutung.