Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm indoor
Meldungsnummer beim Amt h1imf5- Status
- Erledigt seit 23.07.2025, 19:37
- Gemeldet am
- 18.07.2025, 22:25
- Was
- In der Wohnung gegenüber meiner, im Halbsouterrain, wird eine große Ferienwohnung (11 Personnen) betrieben, in der fast täglich neue Touristengruppen untergebracht werden. Besonders in den Abendstunden ist der Lärm extrem — laute Gespräche, Musik und allgemeiner Gruppenlärm bis spät in die Nacht. Die Geräusche hallen stark durch den engen Innenhof und sind selbst bei geschlossenen Fenstern deutlich hörbar. An vielen Abenden (im Sommer fast jeden Abend) ist an erholsamen Schlaf nicht zu denken. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine regelmäßige, andauernde Störung, mehrmals pro Woche seit Jahren. Die Situation beeinträchtigt bereits spürbar unsere Lebensqualität und Gesundheit. Hier ist der Buchungslink zur Wohnung: https://www.booking.com/Share-K7IBtP Vielen Dank.
- Wo
- Tempelhofer Ufer 16, 10963 Friedrichshain-Kreuzberg
- Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 18.07.2025
- Vom Amt erledigt 23.07.2025 · nach 5 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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