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Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor

Meldungsnummer beim Amt h7drep, xf8w01
Status
Erledigt seit 21.08.2025, 06:45
Gemeldet am
17.08.2025, 23:27
Was
Lärm - Gaststätte Beschwerde über Lärmbelästigung durch das Restaurant „Knofi“, Bergmannstrasse 98 (Kreuzberg) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich über die anhaltende Lärmbelästigung durch das Restaurant Knofi beschweren. Das Lokal betreibt Lautsprecher an der Fassade, die den ganzen Tag über Musik abspielen, welche wir deutlich bis in unsere Wohnung hören können. Ich verstehe nicht, wie dies erlaubt sein kann, und bitte darum, die Lautsprecher zu entfernen. Besonders heute, am Sonntag um 23 Uhr, ist die Situation unzumutbar: Es befinden sich keine Gäste mehr im Restaurant, sondern die Mitarbeiter und Inhaber sitzen auf der Terrasse und hören weiterhin laut Musik. Auf meine Beschwerde vor Ort wurde nicht reagiert. Dies ist nicht das erste Mal, dass ich mich wegen der Musik des Restaurants beschweren muss. Im Grunde genommen passiert dies fast täglich, sobald das Wetter schön ist. Sie können sich jederzeit selbst von der Lärmbelästigung überzeugen. Ich bitte dringend um Abhilfe. Mit freundlichen Grüßen
Wo
Bergmannstraße 98, 10961 Friedrichshain-Kreuzberg
Restaurant Knofi
Kategorie
Lärm

Verlauf

  1. Gemeldet 17.08.2025
  2. Vom Amt erledigt 21.08.2025 · nach 4 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet. Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden. Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung. Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen. Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge. Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.

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