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Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor

Meldungsnummer beim Amt hcxugx
Status
Erledigt seit 28.05.2026, 17:41
Gemeldet am
25.05.2026, 14:51
Was
Lärm - Gewerbe Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich eine wiederholte und anhaltende Lärmbelästigung sowie einen Verstoß gegen den Sonn- und Feiertagsschutz. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück Gitschiner Str. 78 betreibt ein Fahrradhändler mit angeschlossener Werkstatt sein Gewerbe. Der Betrieb ist täglich von morgens bis abends in Betrieb – auch an Sonn- und Feiertagen. Dabei wird durchgehend laute Musik abgespielt, die zusammen mit dem Werkstattlärm eine erhebliche Belästigung darstellt. Konzentriertes Arbeiten und eine normale Haushaltsführung sind dadurch nicht möglich. Ich habe den Betreiber bereits mehrfach persönlich auf die Situation angesprochen. Die Musik wird daraufhin jeweils nur kurzzeitig (ca. zehn Minuten) leiser gestellt und danach wieder in voller Lautstärke abgespielt. Der Betreiber reagiert zunehmend uneinsichtig und unfreundlich. Aktueller Vorfall (Pfingstmontag, 25.05.2026): Seit 14:00 Uhr wird erneut laute Musik abgespielt. Auch ein heutiges Gespräch mit dem Betreiber blieb ohne Wirkung. Ich bitte das Ordnungsamt um eine Kontrolle vor Ort sowie um geeignete Maßnahmen, damit die geltenden Ruhezeiten und der Sonn- und Feiertagsschutz künftig eingehalten werden. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen C. D.
Wo
Gitschiner Straße 78, 10969 Friedrichshain-Kreuzberg
Hof
Kategorie
Lärm
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet. Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden. Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung. Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen. Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge. Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.