Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt hh39c1- Status
- Erledigt seit 19.08.2025, 19:46
- Gemeldet am
- 14.08.2025, 17:40
- Was
- Das Restaurant / Shisha Bar Vibe ( Charlotten Str. 4) hat das Leben für uns gegenüber wnhnenden Nachbarn sehr hart und gewaltig schwer gemacht. Fast 250 Sitzplätze draußen.ungewöhnliche Öffnungszeiten( Fr- Sa bis 3:00 Uhr, Aufräumen Arbeit bis quasi 5:00 Uhr, So- Do bis 1:00 Uhr Aufräumen Arbeit bis etwa 3:00 Uhr). Gästelärm ist unerträglich, und dazu kommt das Rauch von Shisha rauchen, das unser Wohnungen überflutet. Die Musik sehr laut und störend. Wir bitten Sie um Hilfe. Bitte helfen Sie uns, damit wir auch ein normal, unbeschwert und entspanntes Leben haben können. Vielen Dank für Ihre Bemühungen...
- Wo
- Charlottenstraße 4, 10969 Friedrichshain-Kreuzberg
Restaurant Vibe - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 14.08.2025
- Vom Amt erledigt 19.08.2025 · nach 5 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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