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Straßenaufsicht - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt ifdszl
Status
Erledigt seit 10.04.2025, 12:23
Gemeldet am
14.03.2025, 11:50
Was
Abstellen von Anhängern über einen Zeitraum über 14 Tage
Wo
Im Domstift 12, 12309 Tempelhof-Schöneberg
Ggü. Haus-Nr. 12
Kategorie
Straßenaufsicht

Verlauf

  1. Gemeldet 14.03.2025
  2. Vom Amt erledigt 10.04.2025 · nach 27 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend. Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen. Bei den Anhängern wurde ein Verstoß gegen § 12 StVO festgestellt. Diese werden durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Magazinstr. 5, 10179 Berlin, abschließend geahndet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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