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Anhänger ohne KFZ Kennzeichen

Meldungsnummer beim Amt igpl35
Status
Erledigt seit 23.12.2025, 20:55
Gemeldet am
16.11.2025, 14:03
Was
Sehr geehrte Damen und Herren Ist das abstellen eines Anhängers (siehe Bilder) ohne KFZ Kennzeichen zulässig? Die Bilder wurden heute (16.11.2025) aufgenommen. Der Standort ist Wolziger Zeile Ecke Krügerstraße. Vielen Dank
Wo
Wolziger Zeile 40, 12307 Tempelhof-Schöneberg
Ecke Krügerstraße
Kategorie
Verkehr & Parken

Verlauf

  1. Gemeldet 16.11.2025
  2. Vom Amt erledigt 23.12.2025 · nach 37 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend. Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen. Bei den Anhängern wurde ein Verstoß gegen § 12 StVO festgestellt. Diese werden durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Magazinstr. 5, 10179 Berlin, abschließend geahndet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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