Sondernutzung - Plakatierung
Meldungsnummer beim Amt k5z669- Status
- Erledigt seit 13.02.2026, 10:44
- Gemeldet am
- 11.02.2026, 16:11
- Was
- Allein an meinem Auto waren 3 dieser Visitenkarten, rechts, links und hinten am Scheibenwischer. Umweltverschmutzung! Andere haben diese Karten einfach auf den Boden geworfen.
- Wo
- Sachsendamm 47, 10829 Tempelhof-Schöneberg
Parkplatz IKEA - Kategorie
- Baustellen & Sondernutzung
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) darf Werbematerial auf Straßen unbeschadet sonstiger auf Rechtsvorschriften beruhender Genehmigungs- oder Zustimmungserfordernisse nur verteilt werden, wenn die für die ordnungsmäßige Reinigung zuständige Behörde die Verteilung im Hinblick auf die Sauberkeit der Straßen erlaubt hat. Diese Erlaubnis soll erteilt werden, wenn der Veranstalter sich verpflichtet, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. (Das gilt nicht für Werbematerial, das überwiegend politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken dient)
Das Anbringen von Werbematerial an Fahrzeugen wird jedoch generell nicht erlaubt.
Die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung ist, wegen der Art der Verteilung, nicht gewährleistet. Insofern stellt das Anbringen von Werbematerial an parkenden Fahrzeugen ein Verstoß gegen das Strassenreinigungsgesetz dar. Dieser kann mit einer hohen Geldbuße geahndet werden.
Eine Ahndung dieser Art von Ordnungswidrigkeiten ist dann unmittelbar erfolgversprechendsten, wenn die Personalien der Verteilenden direkt vor Ort ermittelt werden können. Es sollte daher sofort das Ordnungsamt (oder die Polizei) gerufen werden, wenn Sie Personen beobachten, die Werbekarten an Fahrzeuge stecken. Diese Dienstkräfte haben dann die Möglichkeit, die Verursachenden vor Ort festzustellen und den Verstoß zu ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin