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Sondernutzung - Sonstiges

Meldungsnummer beim Amt knjw5d
Status
Erledigt seit 22.06.2026, 12:55
Gemeldet am
07.05.2026, 17:16
Was
Abstellen eines Anhängers länger als zwei Wochen. Erhebliche Beeinträchtigung der Sicht bei der Ausfahrt was zu gefährlichen Situationen führt.
Wo
Rapstedter Weg 1, 12305 Tempelhof-Schöneberg
Ecke Halker Zeile
Kategorie
Baustellen & Sondernutzung
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie hatten mitgeteilt, dass Anhänger scheinbar seit längerer Zeit unbewegt vor der genannten Anschrift stehen würden. Ihre Auffassung, dass nach § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen unbewegt geparkt werden dürfen, ist zutreffend. Die Prüfung durch unseren Außendienst ist abgeschlossen. Bei den Anhängern wurde ein Verstoß gegen § 12 StVO festgestellt. Diese werden durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Magazinstr. 5, 10179 Berlin, abschließend geahndet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin