Sondernutzung - Herausstellen von Werbetafeln
Meldungsnummer beim Amt l59itd- Status
- Erledigt seit 25.03.2026, 14:44
- Gemeldet am
- 23.03.2026, 07:19
- Was
- Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Behinderung im öffentlichen Raum melden. Es handelt sich um die öffentliche Treppe an der Ecke Yorckstraße / Bautzener Straße in Berlin, die von der Yorckstraße zum Fitnessstudio „Fitness First“ hinaufführt. Auf der obersten Stufe dieser Treppe ist ein Werbeschild eines Cafés mit Plastikbändern und einer Fahrradkette befestigt. Der Durchgang wird dadurch zwar nicht wesentlich verengt, jedoch wird die Möglichkeit eingeschränkt, sich an der obersten Stufe festzuhalten. Dies stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine erhebliche Beeinträchtigung und potenzielle Gefährdung dar. Ich bin selbst derzeit aufgrund einer Verletzung auf eine Gehhilfe und einen Aircast angewiesen. Der Halt an der oberen Stufe ist für mich beim Begehen der Treppe wichtig. Ich habe den Betreiber am 15.03.2026 auf die Problematik hingewiesen. Eine Änderung erfolgte nicht. Am 22.03.2026 wurde ich vom Betreiber erneut angesprochen; dabei wurde meine sichtbare Einschränkung ignoriert und die Situation in unangemessener Weise kommentiert. Ich bitte Sie, die Situation vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu veranlassen, um die sichere Nutzung der Treppe zu gewährleisten, insbesondere die Entfernung des Werbeschildes. Zudem bitte ich um Überprüfung, ob für die Nutzung des Außenbereichs durch das Café (z. B. Aufstellen von Tischen auf dem Gehweg in den Sommermonaten) die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
- Wo
- Bautzener Straße 40, 10829 Tempelhof-Schöneberg
Behinderung einer öffentlichen Treppe durch Werbeschild – Yorckstraße / Bautzener Straße (Zugang Fitness First) - Kategorie
- Baustellen & Sondernutzung
Verlauf
- Gemeldet 23.03.2026
- Vom Amt erledigt 25.03.2026 · nach 2 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 18.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der von Ihnen benannte Missstand befindet sich auf einer Privatfläche. Hier ist ein Eingreifen des Ordnungsamtes aufgrund der Zuständigkeitsreglungen nicht möglich
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
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