Gesundheitsschutz/Hygiene - Ungeziefer (z. B. Ratten)
Meldungsnummer beim Amt ldp0n5- Status
- Erledigt seit 11.05.2026, 13:12
- Gemeldet am
- 10.05.2026, 07:50
- Was
- Zum wiederholten Male wird gefüttert
- Wo
- Kaiserin-Augusta-Straße 78, 12103 Tempelhof-Schöneberg
Auf dem Randstreifen neben der Altkleider Container füttert jemand die Tauben bzw. Ratten !!!! - Kategorie
- Gesundheit & Hygiene
Verlauf
- Gemeldet 10.05.2026
- Vom Amt erledigt 11.05.2026 · nach 1 Tag
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 18.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ein Fütterungsverbot für Tauben gibt es in Berlin nicht. Grundsätzlich gilt das Füttern von Vögeln als «sozialadäquat» und ist weit verbreitet.
Erst eine allzu ausufernde Fütterung auf öffentlichem Straßenland würde eine Eingriffsgrundlage darstellen, wenn eine (gesetzlich verbotene) Verschmutzung vorliegt. Das heißt aber auch, dass so viel Futter ausgelegt wird, dass dieses nicht einigermaßen zeitnah „weggefuttert“ wird. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die verursachende Person muss außerdem direkt beim Auslegen des Futters angetroffen und überführt werden, was üblicherweise die größte Schwierigkeit darstellt.
Eine Änderung der bestehenden Gesetzeslage ist dem Ordnungsamt als Exekutive übrigens nicht möglich, dies obliegt allein den gesetzgebenden Organen. Als Bürger oder Bürgerin können Sie den Wunsch nach Gesetzesänderungen beispielsweise an den Petitionsausschuss oder an Politikerinnen und Politiker persönlich herantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
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