Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt m3cj5t- Status
- Erledigt seit 22.08.2025, 10:35
- Gemeldet am
- 19.08.2025, 22:29
- Was
- ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es im Spielplatz hinter der Petersburger Straße 91 regelmäßig zu nächtlichen Ruhestörungen und erheblicher Verschmutzung kommt. In den späten Abend- und Nachtstunden halten sich dort Personen auf, die laut sind, Alkohol konsumieren und anschließend auf den Bänken bis zum Morgen schlafen. Am nächsten Tag sind leere Alkoholflaschen und weiterer Müll auf dem Spielplatz verteilt, sodass dieser stark verschmutzt und für Kinder kaum nutzbar ist. Ich bitte Sie, die Situation zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nächtlichen Störungen und die Verschmutzung des Spielplatzes zu unterbinden. Mit freundlichen Grüßen N. W.
- Wo
- Liebigstraße 41A, 10247 Friedrichshain-Kreuzberg
Spielplatz hinter Petersburger Str 91 - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 19.08.2025
- Vom Amt erledigt 22.08.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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