Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt qhonpd- Status
- Erledigt seit 20.08.2025, 19:57
- Gemeldet am
- 17.08.2025, 12:00
- Was
- Jeden Sonntag massive Lärmbelästigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns als Hausgemeinschaft der Wohnungen An der Schillingbrücke 4 an Sie. Einige Räumlichkeiten im Erdgeschoss sind an die Eckstein Gemeinde vermietet. Diese veranstaltet jeden Sonntag Anbetungsdienste, die bei gutem Wetter bei geöffneten Fenstern und Türen stattfinden. Der Lärm ist über jede tolerierbare Grenze. Anschließend wird in großen Gruppen draußen rund um das Haus sehr laut debattiert, gefeiert und die Horden Kinder toben mit einer unglaublichen Lautstärke um das Haus. Alle Versuche verschiedener Nachbarn, um Rücksicht zu bitten, scheitern jeden Sonntag. Deswegen die Bitte, sich diesem Problem anzunehmen und auch zu prüfen, ob solche 'Gottesdienste' überhaupt zugelassen sind. Danke und beste Grüße, I. E.
- Wo
- An der Schillingbrücke 4, 10243 Friedrichshain-Kreuzberg
Auf unserem Grundstück an der Spree. - Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 17.08.2025
- Vom Amt erledigt 20.08.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
Mit der Nachbarschaft darüber reden, gemeinsam anpacken oder Hilfe finden? Deine Nachbarschaft auf nebenan.de