Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm indoor
Meldungsnummer beim Amt rlot8h- Status
- Erledigt seit 25.03.2025, 11:12
- Gemeldet am
- 24.03.2025, 14:48
- Was
- Hiermit melde ich eine anhaltende und erhebliche Lärmbelästigung durch die Mieter der Erdgeschosswohnung in der Kadiner Straße 2, 10243 Berlin. Seit über zwei Jahren kommt es regelmäßig zu massiven Ruhestörungen, insbesondere während der gesetzlichen Ruhezeiten (22:00–06:00 Uhr) sowie der vertraglichen Mittagsruhe. Wir möchten hiermit eine Anzeige wegen andauernder Lärmbelästigung stellen. Trotz wiederholter Beschwerden bei der Deutschen Wohnen, einer Schallpegelmessung (die bauliche Mängel ausgeschlossen hat), Abmahnungen an die Nachbarn und mehrfachen direkten Aufforderungen zur Ruhe per SMS bleibt die Lärmbelästigung unverändert bestehen. Auch das Ordnungsamt wurde bereits informiert, und es wurde eine Frist zur Bearbeitung gesetzt. Die Lärmquellen umfassen unter anderem lautes Rennen, Stampfen, Schreien der Kinder und Eltern sowie Möbelrücken, selbst während der Nachtruhe. Mehrere Nachbarn, darunter Frau Denes und Frau Börkner-Richter, bestätigen die Lärmstörungen ebenfalls. Trotz aller bisherigen Bemühungen gibt es keine nachhaltige Besserung. Ich bitte um eine behördliche Prüfung und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wohnruhe.
- Wo
- Kadiner Straße 2, 10243 Friedrichshain-Kreuzberg
- Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 24.03.2025
- Vom Amt erledigt 25.03.2025 · nach 1 Tag
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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