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Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor

Meldungsnummer beim Amt sizo5d
Status
Erledigt seit 20.08.2025, 18:02
Gemeldet am
27.07.2025, 23:53
Was
Und wieder gibt es Stress mit dem Späti. Der Betreiber des Spätkaufs Käpt‘n Kiez (Sonntagstraße 27) hat vor seinem Späti bekanntlich und wie schon mehrfach gemeldet feste Holz-Bänke an einem Baum im öffentlichen Straßenland installiert. Interessiert ihn nicht, ob das erlaubt ist. Dazu hat er Bänke und Tische vor der Tür stehen. Zeitweilig hatte er diese Bänke ab Mitternacht gesperrt. Jetzt aber kann man sich ohne Limit wieder da hinsetzen. Dort versammeln sich bis tief in die Nacht Trauben von Menschen und nerven die Nachbarschaft. Kneipen nebenan haben inzwischen Schilder im Fenster, die zur Ruhe ab 22 Uhr auffordern. Spätis mit Schankvorgarten halten sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Der Betreiber des Spätkaufs Käpt‘n Kiez, der schon tagsüber mit Musik aus seinem Laden die Nachbarn nervt, auch nicht. Es kann nicht sein, dass ein ganzer Kiez bis weit nach Mitternacht beschallt wird, nur weil ein Privatunternehmer sein Geschäft damit macht. Bitte weisen Sie den Inhaber des fraglichen Spätis an, sich an die allgemeine Nachtruhe zu halten und seine Kundschaft entsprechend zu briefen. Danke. MfG
Wo
Sonntagstraße 27, 10245 Friedrichshain-Kreuzberg
Kategorie
Lärm

Verlauf

  1. Gemeldet 27.07.2025
  2. Vom Amt erledigt 20.08.2025 · nach 24 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet. Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden. Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes. Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung. Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen. Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge. Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.

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