Sondernutzung - Bauschuttcontainer
Meldungsnummer beim Amt t8vj7l- Status
- Erledigt seit 06.11.2025, 07:04
- Gemeldet am
- 20.10.2025, 15:50
- Was
- Sondernutzung zulässig?
- Wo
- Rothariweg 16, 12103 Tempelhof-Schöneberg
- Kategorie
- Baustellen & Sondernutzung
Verlauf
- Gemeldet 20.10.2025
- Vom Amt erledigt 06.11.2025 · nach 17 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es gibt keinen Hinweis auf eine illegale Abstellung des Containers, hier liegt eine Sondernutzungserlaubnis vor.
Das Aufstellen von Containern am Fahrbahnrand außerhalb von Halteverbotsbereichen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen auf Anliegergrundstücken ist bis zu 10 Tagen und bis zu 10 m² genehmigungsfrei (Anliegergebrauch). Längere Nutzungen des öffentlichen Straßenlandes sind erlaubnispflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
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