Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt tzk3r5- Status
- Erledigt seit 21.08.2025, 19:14
- Gemeldet am
- 18.08.2025, 14:42
- Was
- Der Bewohner, Herr Thomas Starr spielt immer durch den Tag (inklusive Sonntags und Feiertage), und oft in der Nacht sehr laute Dance und Techno Musik. Wir haben alle als Nachbarn im Gebäude, nicht nur im Vorderhaus und Hinterhaus, sondern auch die Nachbarn bei Samariterstr 38, sowohl auch die Nachbarn am Silvio-Meier-Str, die unsere Hinterhof sehen und hören können, ihn oft angefragt dass er seine Fensters schließt, oder die Musik wenig laut spielt, aber er sagt immer dass er keinen Schuld hat, und hat fast jede Person irgendwie beleidigt, weil er “ein Musiker ist” und wenn wir als Nachbarn Probleme damit haben, “hätten wir nicht nach Berlin ziehen sollen.” Der ist unhöflich und unfreundlich und scheint oft auf irgendwelche Drögen zu sein und wir können mit ihm nicht vernünftig reden.
- Wo
- Samariterstraße 37, 10247 Friedrichshain-Kreuzberg
- Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 18.08.2025
- Vom Amt erledigt 21.08.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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