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Grünanlage/Park - KFZ, Auto

Meldungsnummer beim Amt vwvszl
Status
Erledigt seit 17.03.2026, 11:26
Gemeldet am
15.03.2026, 20:13
Was
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich erneut auf ein wiederkehrendes Problem in der Ella-Barowsky-Straße (Bereich Hausnummer 13–21) aufmerksam machen. In diesem Bereich kommt es regelmäßig vor, dass Fahrzeuge auf der Grünfläche bzw. unmittelbar am Gehweg abgestellt werden. Dadurch wird nicht nur die Grünfläche beschädigt, sondern auch der ohnehin durch zahlreiche Bauarbeiten eingeengte Gehwegbereich zusätzlich beeinträchtigt. Allein in dieser Woche habe ich bereits mehrere Falschparker gemeldet. Leider scheint sich die Situation dennoch nicht zu verbessern. Ich bitte Sie daher ausdrücklich, in diesem Bereich verstärkte und regelmäßige Kontrollen durchzuführen, damit das unzulässige Parken auf der Grünfläche und im Gehwegbereich unterbunden wird. Die beigefügten Fotos zeigen einen aktuellen Fall. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
Wo
Ella-Barowsky-Straße 14, 10829 Tempelhof-Schöneberg
Gegenüber von der Baustelle
Kategorie
Grünanlagen & Spielplätze

Verlauf

  1. Gemeldet 15.03.2026
  2. Vom Amt erledigt 17.03.2026 · nach 2 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 18.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Anzeige erstatten (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) Insbesondere wenn Sie durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen. Notwendige Angaben für die Anzeigenerstattung bei Halt- und Parkverstößen Sie können die nachstehenden Punkte als Vorlage für eine Übermittlung auf dem Postweg oder per E-Mail nutzen. Ihre E-Mail richten Sie bitte an anzeige@bowi.berlin.de. Anzeigende/Anzeigender = Zeugin/Zeuge: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse 1. Weitere Zeugen: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer 2. Tatörtlichkeit: PLZ, Straße, Hausnummer oder Kreuzung/Einmündung, Nummer der Laterne oder des Straßenbaums oder sonstige geeignete Angaben 3. Tatzeit(en)/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit 4. Angaben zum Fahrzeug, das falsch gestanden hat: Amtliches Kennzeichen (bei ausländischen Fahrzeugen auch die Nationalität), Fahrzeughersteller und –typ, Farbe, Fahrzeugart (z. B. PKW, Kleintransporter, LKW, Anhänger) 5. Angaben zum Verkehrsverstoß: Bitte benennen Sie möglichst eine vorhandene Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung und fügen Sie aussagekräftige Fotos bei. Darauf sollten das Fahrzeug und die relevanten Verkehrszeichen ersichtlich sein (z. B. Radwege können mit oder ohne Verkehrszeichen angelegt sein). Bei der Unterschreitung von Mindestabständen (z. B. Parken 5m vor oder hinter Kreuzungen/Einmündungen) sollten Sie die tatsächlichen Abstände im Zweifel ausmessen und notieren. Wie lange haben Sie die Zuwiderhandlung (ohne Unterbrechung) beobachtet und befand sich die Fahrerin oder der Fahrer im oder am Fahrzeug? 6. Angaben zu einer konkreten Verkehrsbehinderung oder -gefährdung: Wurden Sie oder andere Personen (z. B. Zeugen unter 2.) durch den Verstoß konkret behindert oder gefährdet und wenn ja, wie? Bitte übernehmen Sie auch die folgende Erklärung in Ihre Nachricht: Meine oben gemachten Angaben einschließlich meiner Personalien sind zutreffend und vollständig (§111 OWiG). Mir ist bewusst, dass ich als Zeugin oder als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage (§ 57 und § 161a StPO i. V. m. § 46 OWiG) und auch zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet bin. Vorsätzlich falsche Angaben zu angeblichen Ordnungswidrigkeiten können eine Straftat (§ 164 StGB) darstellen. Weitere Bearbeitung privater Anzeigen In der Bußgeldstelle werden die Eingänge mit jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob aufgrund der Anzeigen jeweils ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Jahresverlauf schwanken sowohl die Anzeigenzahlen als auch die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Ressourcen. Wenn die Anzeige per E-Mail in ein Verfahren mündet, werden sämtliche Angaben aus der Nachricht einschließlich möglicher beigefügter Fotos medienbruchfrei und ressourcenschonend in die elektronische Akte der Bußgeldstelle übernommen. Dieser Text wurde von der Berliner Polizei übernommen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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