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Motorroller/Kleinkraftrad

Meldungsnummer beim Amt w1rf9d
Status
Erledigt seit 31.07.2025, 08:17
Gemeldet am
30.07.2025, 18:26
Was
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass regelmäßig ein E-Scooter auf dem Gehweg in der [genaue Adresse oder Standort einfügen, z. B. Musterstraße 12, 12345 Stadtname] abgestellt wird und dadurch den Fußgängerverkehr erheblich behindert. Die unsachgemäße Abstellung stellt nicht nur eine Unannehmlichkeit für Fußgänger dar, sondern kann auch eine Gefahr insbesondere für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen bedeuten. Der Gehweg ist an dieser Stelle sehr schmal, sodass ein Durchkommen nur erschwert oder gar nicht möglich ist. Ich bitte Sie daher, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um solche Behinderungen in Zukunft zu vermeiden und die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Enes yalcinkaya
Wo
Yorckstraße 40, 10965 Tempelhof-Schöneberg
Kategorie
Verkehr & Parken

Verlauf

  1. Gemeldet 30.07.2025
  2. Vom Amt erledigt 31.07.2025 · nach 1 Tag

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, das Ordnungsamt hat keinen direkten Einfluss auf das Abstellverhalten der Nutzenden von Leihrädern und E-Rollern; die Herstellung des verkehrssicheren Zustandes liegt letztendlich in deren und in der Verantwortung der Verleihenden; letztere haben die Fahrräder und E-Roller regelmäßig zu kontrollieren. Abgestellte E-Scooter können Sie direkt unter scooter-melder.de melden. Der beschränkten Personalstärke des Ordnungsamtes steht eine Vielzahl von Aufgaben gegenüber in einem Bezirk, der von der Innenstadt bis zur Stadtgrenze reicht und mehr als 400 km Straßenland verfügt. Eine unmittelbare Reaktion des Allgemeinen Ordnungsdienstes (Außendienst) in jedem Fall ist – trotz aller Bemühungen – deshalb tatsächlich nicht immer möglich; auch auf dem Hintergrund der Überflutung des Straßenlandes mit diesen Leihfahrzeugen. Häufig ist bei Kontrollen der angezeigten Örtlichkeiten der beeinträchtigende Zustand übrigens bereits beendet. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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