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Sondernutzung - Herausstellen von Werbetafeln

Meldungsnummer beim Amt w2z6rl
Status
In Bearbeitung seit 13.11.2025, 07:57
Gemeldet am
10.11.2025, 18:48
Was
Eine Werbetafel der Firma "di Russilo" (Straßenverkauf von Pizza) wird regelmäßig unmittelbar im Bereich vor der LZA, am Beginn der Bornstraße aufgestellt, wo sie geeignet ist, die Fußgänger, bei dem dort ohnehin dichten Personenaufkommen, erheblich zu behindern. Die Werbetafel steht dort ca. 10 m von der Hauswand des SSC entfernt, in dem sich der Pizza-Imbiss befindet. Zulässig sind hier m. E. max. 1,5 m. Es ist aus dem Aushang zur Genehmigung eines Schankvorgartens für die Fa. nicht zu erkennen, dass eine solche Tafel genehmigt wurde. In jedem Falle liegt eine Behinderung des Fußgängerverkehrs vor. Ich bitte Sie um Prüfung des Sachverhalts.
Wo
Walther-Schreiber-Platz 1, 12161 Tempelhof-Schöneberg
Vor dem SSC (Schloß-Straßen-Center)
Kategorie
Baustellen & Sondernutzung

Verlauf

  1. Gemeldet 10.11.2025
  2. Beim Amt seit 313 Tagen, noch keine Weiterleitung bekannt

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

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