Sondernutzung - Sonstiges
Meldungsnummer beim Amt wd3itd- Status
- Erledigt seit 19.11.2025, 17:05
- Gemeldet am
- 18.11.2025, 15:56
- Was
- Verstoß gegen §11 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) (3) Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung von Baustellen dürfen nur erteilt werden, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des fließenden oder ruhenden Straßenverkehrs nicht zu erwarten ist, es sei denn, das Bauvorhaben kann ohne Inanspruchnahme des Straßenlandes nicht mit einem wirtschaftlich und technisch vertretbaren Aufwand durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Inanspruchnahme des Straßenlandes auf das geringstmögliche Maß und den kürzesten Zeitraum zu beschränken. Die hierfür erforderlichen Nachweise hat der Bauherr zu erbringen. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Jedoch sind seit 07.11. (siehe Foto 1), eher noch länger (aber nicht per Foto dokumentierz), keinerlei Maßnahmen unternommen worden, um die Baustelleneinrichtung zurückzubauen. Foto 2 von heute ist beigefügt.
- Wo
- Eisenacher Straße 50, 10823 Tempelhof-Schöneberg
Der Mündungsbereich zur Wartburgstr. - Kategorie
- Baustellen & Sondernutzung
Verlauf
- Gemeldet 18.11.2025
- Vom Amt erledigt 19.11.2025 · nach 1 Tag
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Spallek,
die Situation wurde vom Fachbereich geprüft. Ein Handlungsbedarf wurde nicht festgestellt. Es handelt sich um eine Baustelle von den Berliner Wasser Betrieben. Bis 25.11.2025 liegt eine Anmeldung und eine Genehmigung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Strassen- und Grünflächenamt
Fachbereich Strassen
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