Lärm - Haus- und Nachbarschaftslärm outdoor
Meldungsnummer beim Amt x8noch- Status
- Erledigt seit 02.07.2025, 18:02
- Gemeldet am
- 29.06.2025, 00:12
- Was
- Lärm - Gaststätte Wiederholte nächtliche Lärmbelästigung durch “Ehl-i Keyf” Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte erneut auf eine anhaltende und unzumutbare Lärmbelästigung durch das Lokal Ehl-i Keyf aufmerksam machen. Weit bis nach Mitternacht wird regelmäßig direkt auf dem Gehweg vor dem Lokal lautstark musiziert – entweder durch Livebands oder über eine Boombox, die im offenen Fenster steht. Aktuell, um 00:00 Uhr, spielt erneut eine Liveband direkt auf dem Gehsteig für die Gäste, die mit voller Bestuhlung ebenfalls auf dem Bürgersteig sitzen. Es handelt sich hierbei keineswegs um einen Einzelfall: Bereits gegen das Vorgängerlokal desselben Betreibers gab es Anzeigen. Auch im vergangenen Sommer wurde wiederholt die Polizei gerufen – ohne nachhaltigen Effekt. Leider zeigt der Betreiber keinerlei Einsicht, obwohl ihm die Problematik hinlänglich bekannt ist. Ich bitte Sie daher eindringlich, diesem wiederholten Verstoß gegen die Nachtruhe konsequent und nachhaltig Einhalt zu gebieten.
- Wo
- Mariannenstraße 36, 10999 Friedrichshain-Kreuzberg
- Kategorie
- Lärm
Verlauf
- Gemeldet 29.06.2025
- Vom Amt erledigt 02.07.2025 · nach 3 Tagen
Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Vielen Dank für Ihre Meldung. Sie wird erfasst und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgewertet.
Alle dringenden Anliegen, etwa zu Gefahrenlagen, können telefonisch an die Koordination des Allgemeinen Ordnungsdienstes und bei Nichterreichbarkeit an die Polizei gemeldet werden.
Für akute Lärmbeschwerden wenden Sie sich bitte an die Koordination des Außendienstes.
Diese steht Ihnen unter der Telefonnummer 030 / 90298 - 4313 Montag bis Freitag 6.00 – 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 – 22.00 Uhr und Sonntag von 06:00 – 14:00 Uhr zur Verfügung.
Zu allen anderen Zeiten und bei Nichterreichbarkeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Um jedoch Ermittlungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz einleiten zu können, also ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu eröffnen, ist es zwingend notwendig eine Lärmanzeige zum Zeitpunkt des Lärmes aufnehmen zu lassen.
Sollten Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, so empfehlen wir zunächst eine Anzeige über die Polizei aufnehmen zu lassen. Diese ist im Verfahren wichtiger Zeuge.
Bei den Einsätzen der Beamten vor Ort, teilen Sie bitte unbedingt mit, dass Sie die Fertigung einer Anzeige wünschen. Diese wird anschließend an das Ordnungsamt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens weitergeleitet.
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