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Verkehr

Meldungsnummer beim Amt ycb18h
Status
Erledigt seit 24.11.2025, 08:58
Gemeldet am
22.11.2025, 16:04
Was
Am 22. November 2025 um 15:30 Uhr standen die Fahrzeuge der Kennzeichen WI AM 2998 und WI MI 5197 bewußt im 5-Meterbereich des absoluten Halteverbots des mit Schildern und Straßenstreifenbemalung gekennzeichneten Zebrastreifens. Als ich vom Einkaufen vom Wochenmarkt in der Crellestraße zurückkam, war immer noch die Sicht der Autos der Gegenfahrbahn auf die Fußgänger versperrt, welches eine echte Gefahr für die Fußgänger darstellt. Als die Fahrer offenbar von einem Geschäft/Lokal aus mich fotografieren sahen, liefen Sie schnell zu ihren Wagen und verschwanden um die Ecke. Der Fahrer mit dem Kennzeichen WI MI 5197 hat dann einfach sein Fahrzeug um die Ecke in der Gleditschstraße abgestellt, wo ich wohne. Offenbar wußten die Fahrer genau über ihr gefährliches Vergehen Bescheid und haben erst reagiert, als ich ihre Wagen fotografierte. Ich bitte um eine konkrete Rückmeldung des Ausgangs des Verfahrens und nicht einfach in wenigen Tagen, dass sich die Sache erledigt hat, wie bereits bei anderen Vergehen. Sonst kann der Bürger nicht erfahren, ob die Vergehen überhaupt geahndet wurden. Andernfalls beantrage ich vorsorglich Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz für den Zeitpunkt, den mir Akteneinsicht gewährt werden kann.
Wo
Grunewaldstraße 9A, 10823 Tempelhof-Schöneberg
Kategorie
Verkehr & Parken

Verlauf

  1. Gemeldet 22.11.2025
  2. Vom Amt erledigt 24.11.2025 · nach 2 Tagen

Aus den Rückmeldungen des Amts zusammengestellt, Stand 19.09.2026. Der Status des Amts sagt nur, ob der Vorgang für das Amt abgeschlossen ist.

Rückmeldung vom Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Anzeige erstatten (bei Verkehrsordnungswidrigkeiten) Insbesondere wenn Sie durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen. Notwendige Angaben für die Anzeigenerstattung bei Halt- und Parkverstößen Sie können die nachstehenden Punkte als Vorlage für eine Übermittlung auf dem Postweg oder per E-Mail nutzen. Ihre E-Mail richten Sie bitte an anzeige@bowi.berlin.de. Anzeigende/Anzeigender = Zeugin/Zeuge: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse 1. Weitere Zeugen: Anrede, Vorname, Familienname, Anschrift (Straße und PLZ), für mögliche Rückfragen möglichst auch Angabe einer Telefonnummer 2. Tatörtlichkeit: PLZ, Straße, Hausnummer oder Kreuzung/Einmündung, Nummer der Laterne oder des Straßenbaums oder sonstige geeignete Angaben 3. Tatzeit(en)/Zeit der Feststellung: Datum und Uhrzeit 4. Angaben zum Fahrzeug, das falsch gestanden hat: Amtliches Kennzeichen (bei ausländischen Fahrzeugen auch die Nationalität), Fahrzeughersteller und –typ, Farbe, Fahrzeugart (z. B. PKW, Kleintransporter, LKW, Anhänger) 5. Angaben zum Verkehrsverstoß: Bitte benennen Sie möglichst eine vorhandene Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung und fügen Sie aussagekräftige Fotos bei. Darauf sollten das Fahrzeug und die relevanten Verkehrszeichen ersichtlich sein (z. B. Radwege können mit oder ohne Verkehrszeichen angelegt sein). Bei der Unterschreitung von Mindestabständen (z. B. Parken 5m vor oder hinter Kreuzungen/Einmündungen) sollten Sie die tatsächlichen Abstände im Zweifel ausmessen und notieren. Wie lange haben Sie die Zuwiderhandlung (ohne Unterbrechung) beobachtet und befand sich die Fahrerin oder der Fahrer im oder am Fahrzeug? 6. Angaben zu einer konkreten Verkehrsbehinderung oder -gefährdung: Wurden Sie oder andere Personen (z. B. Zeugen unter 2.) durch den Verstoß konkret behindert oder gefährdet und wenn ja, wie? Bitte übernehmen Sie auch die folgende Erklärung in Ihre Nachricht: Meine oben gemachten Angaben einschließlich meiner Personalien sind zutreffend und vollständig (§111 OWiG). Mir ist bewusst, dass ich als Zeugin oder als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Aussage (§ 57 und § 161a StPO i. V. m. § 46 OWiG) und auch zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet bin. Vorsätzlich falsche Angaben zu angeblichen Ordnungswidrigkeiten können eine Straftat (§ 164 StGB) darstellen. Weitere Bearbeitung privater Anzeigen In der Bußgeldstelle werden die Eingänge mit jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, ob aufgrund der Anzeigen jeweils ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Im Jahresverlauf schwanken sowohl die Anzeigenzahlen als auch die zur Bearbeitung zur Verfügung stehenden Ressourcen. Wenn die Anzeige per E-Mail in ein Verfahren mündet, werden sämtliche Angaben aus der Nachricht einschließlich möglicher beigefügter Fotos medienbruchfrei und ressourcenschonend in die elektronische Akte der Bußgeldstelle übernommen. Dieser Text wurde von der Berliner Polizei übernommen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

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