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Lärm - Gaststätte

Meldungsnummer beim Amt yrb1q9
Status
Erledigt - Abgegeben seit 20.03.2026, 09:04
Gemeldet am
18.03.2026, 12:30
Was
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz mehrfacher Hinweise und Beschwerden kommt es weiterhin zu Verstößen gegen die bestehenden Auflagen des Restaurants Morimori, Oranienstraße 201, 10999 Berlin, insbesondere gegen die festgelegten Sperrzeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Dabei ist festzustellen, dass das Restaurant auch nach 22:00 Uhr weiterhin für Gäste geöffnet ist und der Betrieb über die zulässige Sperrzeit hinaus fortgesetzt wird. In der Nacht vom 18.03.2026 um 02.54 Uhr wurden wir erneut in unserer Nachtruhe durch das Einschalten eines technischen Geräts aus dem Restaurantbetrieb erheblich gestört. Bereits in meiner E-Mail vom 25.12.2025 habe ich angekündigt, im Falle weiterer Untätigkeit eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO einzuleiten. Die wiederholten Verstöße verdeutlichen die fortgesetzte Dringlichkeit des Vorgangs. Ich weise zudem darauf hin, dass die zustän-dige Behörde gemäß § 24 VwVfG der amtli-chen Ermittlungspflicht unterliegt und den Sachverhalt von Amts wegen vollständig und unverzüglich aufzuklären hat. Ich bitte daher um sofortige Prüfung, Einlei-tung geeigneter ordnungsrechtlicher Maßnah-men sowie um eine schriftliche Rückmeldung über das weitere Vorgehen.
Wo
Oranienstraße 201, 10999 Friedrichshain-Kreuzberg
Morimori Restaurant
Kategorie
Lärm
Rückmeldung vom Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Beschwerde wurde zur weiteren Bearbeitung an den Fachbereich belastende Verwaltungsakte weitergeleitet. Eine Rückmeldung erhalten sie vom Fachbereich.